Sonderprogramm „Heimat 2020“
die Landesregierung hat ein Sonderprogramm „Heimat 2020“ zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage aufgelegt. Gemeinnützige Vereine oder Organisationen sollen hiernach unter bestimmten Voraussetzungen zur Überwindung eines durch die Corona-Krise verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses eine einmalige finanzielle Unterstützung beantragen können.
Weiterführende Informationen finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) unter dem folgenden Link:
https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat-2020.
Die über die Homepage zugänglichen Dokumente haben wir Ihnen im Anhang beigefügt. Nach der Information des MHKBG können Anträge ab dem 15.07.2020 – ausschließlich online – gestellt werden.
Ein Beispiel:
Vereine erzielen mit der Durchführung von Festen oder durch zeitweise Vermietung oder durch Eintrittsgelder in der Zeit zwischen März und Oktober regelmäßig Erlöse, die zur Deckung laufender Kosten zwingend erforderlich sind. Kann der Wegfall dieser Erlöse aufgrund der Corona-Pandemie nicht ausgeglichen werden, kann der Betrag gefördert werden, der zur Deckung unvermeidlicher laufenden Kosten erforderlich ist.